Krankenkasse
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Als versichertem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse steht Ihnen im Bedarfsfall eine psychotherapeutische Behandlung zu. Finden Sie eine*n approbierte*n Therapeut*in, die/der eine Abrechnungsgenehmigung in der GKV hat und Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann, benötigen Sie zunächst nur noch Ihre Versichertenkarte (im Falle von Hausärztlichen Versorgungsverträgen auch eine Überweisung Ihres/Ihrer Hausärztin/-arztes), damit die erbrachten Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Bis zu 5 sogenannte probatorische Sitzungen können damit direkt erbracht werden, weitere Sitzungen müssen bei der Krankenkasse beantragt und ggf. in einem Gutachterverfahren befürwortet werden. Bedingungen für die Bewilligung einer Psychotherapie sind das Vorliegen einer Störung von Krankheitswert im Sinne des Kapitels F der ICD-10, ein fundierter Behandlungsplan sowie eine hinreichend positive Prognose für die Behebung der Störung unter dieser Planung. Die Details der formellen Beantragung besprechen wir mit Ihnen im Verlauf der Probatorik.
Private Versicherungen und Beihilfe
Bei Versicherten der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, d.h. die Krankenkasse rechnet mit einem Vertragsbehandler
(Arzt/Ärztin oder Psychotherapeut*in mit Approbation und Kassensitz
) direkt die erbrachten Leistungen über einen Vermittler (die KV) ab.
Im Gegensatz dazu bekommen Versicherte der privaten Krankenkassen und der Beihilfe von jedem kassenärztlich zugelassenen Behandler
(Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen mit Approbation) eine Rechnung ausgestellt, die sie zunächst aus eigener Tasche begleichen müssen. Anschließend reichen sie die Rechnung bei ihrem
privaten Krankenversicherer und/oder der zuständigen Beihilfestelle ein, welche dann die Kosten ganz oder anteilig erstattet.
In diesem Fall können die Versicherten aus allen approbierten PsychotherapeutInnen in ihrer Region frei wählen und sind nicht auf solche
mit einem Kassensitz
beschränkt, was Wartezeiten erheblich verkürzen kann.
Private Krankenversicherung
Wie oben beschrieben können Privatversicherte grundsätzlich frei aus allen regional verfügbaren approbierten und registrierten Psychotherapeuten auswählen. Die konkreten Regelungen zu Psychotherapie sind jedoch von Anbieter zu Anbieter höchst unterschiedlich, sodass sie sich dringend im Vorfeld der Kontaktaufnahme mit uns bei Ihrem privaten Krankenversicherer über die genauen Konditionen bezüglich psychotherapeutischer Behandlung erkundigen sollten.
Beihilfe
Falls Sie beihilfeberechtigt sind (hierzu zählen deutsche Beamt*innen, Soldat*innen und Berufsrichter*innen, deren Kinder sowie deren Ehepartner*innen), so übernimmt die Beihilfe grundsätzlich einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten. Der verbleibende Anteil muss dann, falls Sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, von Ihnen selber getragen werden.
Falls Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, sollten sie sich dringend im Vorfeld der Kontaktaufnahme mit uns bei Ihrem privaten Krankenversicherer über die genauen Konditionen der Kostenübernahme erkundigen.
Coaching, Supervision, Paartherapie
... werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse, privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen, da sie keine heilkundliche Behandlung im engeren Sinne darstellen. Diese Leistungen sind daher immer von den Auftraggeber*innen (Ihnen) selbst zu finanzieren.